Im Bereich des Arbeitsrechts vertrete ich sowohl Arbeiter und Angestellte als auch kleinere und mittelständische Arbeitgeber. Dabei werde ich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für meine Mandanten tätig. Meine Mandanten können auf meine ausgewiesene Fachkenntnis zurückgreifen, die durch einen erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht zum Ausdruck kommt.
Ich bin für meine Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts tätig. Dabei ergeben sich regelmäßig folgende Arbeitsschwerpunkte:
Die Aufzählung meiner Tätigkeiten in den vorgenannten Bereichen stellt dabei lediglich einen Ausschnitt meiner angebotenen Leistungen dar.
Aufgrund einer hohen Anzahl von Vergleichsabschlüssen vor den Arbeitsgerichten ist eine fundierte rechtliche Beratung in arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten unumgänglich um sein Recht effektiv durchzusetzen. Dabei stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.