Familienrecht


Sie haben Fragen aus Anlass der Trennung von Ihrem Partner? Sie möchten prüfen, ob Unterhaltsansprüche für Sie oder Ihr Kind bestehen oder in welcher Höhe Sie Unterhalt zahlen müssen? In all diesen Fragen stehe ich Ihnen beratend zur Seite und helfe Ihnen dabei, sämtliche Rechtsfragen aus Anlass der Trennung, Scheidung oder der Durchsetzung des Unterhalts zu beantworten.

Meine ausgewiesene Spezialisierung in dem Bereich kommt dabei durch die Tatsache zum Ausdruck, dass mir die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis verliehen hat, den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen. Voraussetzung dafür ist, dass die besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse in diesem Bereich nachgewiesen sind.

Im Familienrecht bin ich daher insbesondere bei den folgenden Problemen behilflich:

  • Trennung und Scheidung
  • Abwehr von Auseinandersetzung des Hausrats
  • Geltendmachung von Zugewinn
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen aus Anlass der Trennung, der Scheidung oder von Kindern
  • Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach dem Gewaltschutzgesetz

 


Die Aufzählung meiner Tätigkeiten in den vorgenannten Bereichen stellt dabei lediglich einen Ausschnitt meiner angebotenen Leistungen dar.

Insbesondere bei einer einvernehmlichen Scheidung oder einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft kann auf Wunsch eine komplette Mandatsbearbeitung per E-Mail und Telefon erfolgen. 

Sprechen Sie mich an, damit ich Sie in allen diesen Bereichen kompetent beraten und vertreten kann.

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