Mietrecht


Im Mietrecht vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen. Meine ausgewiesene Spezialisierung in dem Bereich kommt dabei durch die Tatsache zum Ausdruck, dass mir die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis verliehen hat, den Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen. Voraussetzung dafür ist, dass die besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse in diesem Bereich nachgewiesen sind.

Ich bin dabei in den folgenden Bereichen des Mietrechts für meine Mandanten tätig und vertrete diese gerichtlich und außergerichtlich zur Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche:

 

  • Kündigung/Abwehr der Kündigung des Mietverhältnisses
  • Geltendmachung von Eigenbedarf
  • Überprüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
  • Überprüfung und wirksame Erstellung von Mieterhöhungsverlangen
  • Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen/Abwehr von behaupteten Mängelbeseitigungsansprüchen
  • rechtliche Begleitung bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen



Die Aufzählung meiner Tätigkeiten in den vorgenannten Bereichen stellt dabei lediglich einen Ausschnitt meiner angebotenen Leistungen dar. Sie können von mir eine umfassende Beratung und Vertretung im Mietrecht erwarten.

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